AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Download als pdf

CAMPINGLEISTUNGEN AUF DEM NATURCAMPING AM ELLBOGENSEE

  1. GELTUNGSBEREICH
    Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem NaturCamping am Ellbogensee, Inhaberin Coralie von Schmidt auf Altenstadt, als Inhaberin des Campingplatzes (im Folgenden bezeichnet als „Campingplatz“) und dem Campinggast (im Folgenden bezeichnet als „Gast“). Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen auf Papier und im Internet. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzinhaber.
  2. BUCHUNG
    1. ONLINE BUCHUNG
      1. Der Gast bekundet seinen Willen, eine im Sinne der Rücktrittsbedingungen verbindliche Buchung abzuschließen, indem er den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ klickt. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von NaturCamping am Ellbogensee, versendet als E-Mail, kommt der Mietvertrag für das darin bezeichnete Objekt zustande.
      2. Der Gast ist aufgefordert, den in der Buchungsbestätigung bezeichneten Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung der Buchung an NaturCamping am Ellbogensee zu zahlen. Erfolgt die Buchung innerhalb der 7 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum, soll die Zahlung noch vor Anreise erfolgen.
      3. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht oder nicht vollständig entrichtet, so behält sich NaturCamping am Ellbogensee das Recht vor, die Buchung kostenpflichtig gemäß der in Punkt 8 genannten Stornierungsgebühren zu stornieren und das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.
    2. BUCHUNG TELEFONISCH oder per E-MAIL
      1. Reservierungen, die auf schriftliche oder telefonische Anfrage erfolgen, gelten als verbindlich im Sinne der Rücktrittsbedingungen, wenn der Campingplatz eine schriftliche Buchungsbestätigung an den Gast gesendet hat. Insbesondere leiten sich von einer Anfrage / einem Angebot ohne Bestätigung seitens des Campingplatzes noch keine Ansprüche auf Verfügbarkeit des gewünschten Mietobjektes ab.
      2. Der Gast ist aufgefordert, den in der Buchungsbestätigung bezeichneten Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung der Buchung an den Campingplatz zu zahlen. Erfolgt die Buchung innerhalb der 7 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum, soll die Zahlung noch vor Anreise erfolgen.
      3. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht entrichtet, so behält sich der Campingplatz das Recht vor, die Buchung kostenpflichtig gemäß der in Punkt 8 genannten Stornierungsgebühren zu stornieren und das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.
      4. Der Buchungsbestätigung kann auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes ein Angebot mit Kostenvoranschlag vorausgehen. Der Gast nimmt das Angebot an oder lehnt es ab, indem er kurzfristig per E-Mail antwortet. Der weitere Buchungsablauf ist wie unter 2.2.1 – 2.2.3 beschrieben. Das Angebot wird unwirksam, ohne dass der Campingplatz den Gast ermahnen oder in Kenntnis setzen muss, sofern der Gast innerhalb von 7 Tagen – bzw. innerhalb der im Angebot gesetzten Frist – nicht auf das Angebot reagiert hat.
  3. AN- UND ABREISE
    1. Für die Mietunterkünfte gilt Folgendes:
      1. ANREISE: Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Beabsichtigt der Gast nach Rezeptionsschluss anzureisen, muss er mit dem Campingplatz die Schlüsselübergabe für das Mietobjekt mit gegenseitiger Zustimmung vereinbaren.
      2. ABREISE: Die Abreise soll bis 11.00 Uhr des Abreisetages geschehen. Der Schlüssel der Unterkunft ist an der Rezeption zurückzugeben.
    2. Für die Stellplätze gilt, dass unsere Gäste ab 15.00 Uhr des Anreisetages willkommen sind.
      Am Abreisetag soll der Stellplatz bis 12.00 Uhr geräumt sein.
    3. Wenn der Gast nach Rezeptionsschluss anreist, kann der Campingplatz nicht gewährleisten, dass der Gast hinreichend eingewiesen wird, um das Mietobjekt oder den gebuchten Stellplatz zu beziehen.
    4. Wenn der Gast vor Rezeptionsöffnung abreist, kann der Campingplatz nicht gewährleisten, dass dem Gast eine etwaige hinterlegt Kaution erstattet wird.
    5. Wenn der Campinggast das Mietobjekt (Stellplatz, Unterkunft) länger als die oben genannten An- und Abreisezeiten in Anspruch nimmt, zahlt er eine Zusatzgebühr.
  4. NUTZUNG DES CAMPINGSTANDPLATZES
    1. Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat.
    2. In Anspruch genommene Leistungen, die über den im Voraus gebuchten Umfang hinausgehen, sind dem Campingplatz unmittelbar anzuzeigen.
  5. REINIGUNG
    Die Unterkunft wird in gereinigtem Zustand an den Urlauber übergeben. Die Unterkunft muss am Ende des Aufenthalts wieder unter Einhaltung der Bedingungen auf der Infokarte, die sich in der Unterkunft befindet, übergeben werden. Wenn die Unterkunft aus Sicht des Urlaubers zu Beginn des Aufenthalts nicht korrekt oder nicht vollständig ist, hat der Urlauber dies unverzüglich, spätestens jedoch bis zwei Stunden nach Ankunft an der Rezeption zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  6. PFLICHTEN
    Auf dem Campingplatz gilt die Campingplatzordnung. Mit der Anmeldung unterschreibt der Urlauber die Campingplatzordnung. Sie wird durch Aushang auf dem Campingplatz bekanntgegeben. Der Urlauber haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Mietvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen.
  7. ZAHLUNG
    Wenn nicht anders vereinbart, hat der Gast die Zahlungen unter Einhaltung der vereinbarten Fristen in EUR zu leisten.

    1. Bei einer Reservierung ist der Gast aufgefordert, den in der Buchungsbestätigung bezeichneten Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung der Buchung an den Campingplatz zu zahlen. Erfolgt die Buchung innerhalb der 7 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum, soll die Zahlung noch vor Anreise erfolgen.
    2. Bei kurzfristiger Reservierung ist am Anreisetag die Rechnung für den gesamten Zeitraum des beabsichtigten Aufenthaltes zu bezahlen.
    3. Die Zahlung zusätzlich in Anspruch genommener Leistungen erfolgt in der Regel unmittelbar, spätestens jedoch am Abreisetag.
    4. Der reservierte Zeitraum gilt als verbindlich.
    5. Bei früherer Abreise werden dem Gast die reservierten Platz- und Personengebühren in Rechnung gestellt.
  8. ALLGEMEINE RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
      1. Rücktritts, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform, um Missverständnisse zu vermeiden.
      2. Bis zum Anreisetag einer Buchung kann der Gast sich durch einen Dritten ersetzen lassen. Dieser Dritte ist aktiv vom Gast vor der Stornierung der Buchung zu vermitteln.
      3. STORNIERUNGSGEBÜHREN
        Tritt der Gast vom Vertrag zurück, berechnen wir eine Entschädigung gemäß §§ 651 a ff des BGB laut folgender Aufstellung:

        1. bis 43 Tage (mehr als 6 Wochen) vor Anreisetag – € 20 Stornogebühr
        2. 42 bis 15 Tage vor Anreisetag – 50 % des Mietpreises / mindestens € 20
        3. Ab 14 Tage vor Anreisetag – 90 % des Mietpreises / mindestens € 20
        4. Tritt der Gast seine Reise ohne den Campingplatz davon in Kenntnis zu setzen nicht an, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt oder Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält sich der Campingplatz den vollen Anspruch auf den Buchungspreis vor, abzüglich ersparter Aufwendungen. Das sind 90% des Mietpreises.
  9. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG
    Der Campingplatz empfiehlt dem Gast – im eigenen Interesse – den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
    Wir empfehlen die HanseMerkur Reiseversicherung.
  10. KAUTION
    Die Kautionssumme, kurz „Kaution“, ist ein Betrag, der als Vorauszahlung für eventuelle Schäden, Mehraufwände oder zusätzliche Reinigungsarbeiten, die durch die Handlungen des Gastes während des Aufenthaltes verursacht werden, in Rechnung gestellt wird. Eventuelle offene Posten können auch von der Kaution abgezogen werden.

    1.  KAUTION FAMILIEN-UNTERKÜNFTE
      1. Die Kaution für Mietunterkünfte der Kategorie „TinyHouse“, „Holzzelt“ oder „Mietwohnwagen“ beträgt 50€.
      2. Der Campingplatz nimmt das Mietobjekt in sorgfältigen Augenschein nach Abreise des Gastes.
      3. Eine verspätete Rückgabe des Mietobjektes bei Abreise führt zum Einbehalt der Kaution.
      4. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise verrechnet und (ggf. teilweise) erstattet, sofern die Kontonummer des Feriengastes bekannt
    2.  KAUTION FINNHÜTTEN
      1. Die Kaution für Mietunterkünfte der Kategorie „Finnhütte“ beträgt 35€.
      2. Der Gast meldet sich bei Abreise an der Rezeption des Campingplatzes zu deren Öffnungszeiten. Der Campingplatz nimmt die Finnhütte unverzüglich in sorgfältigen Augenschein.
      3. Die Kaution wird sofort anschließend verrechnet und (ggf. teilweise) in bar gegen Quittung erstattet.
    3.  KAUTION VERLÄNGERUNGSKABEL
      1. Der Campingplatz kann für die Leihe von Elektrokabeln und Adaptern eine Kaution verlangen. Die Kaution wird erstattet, wenn der Gast das Kabel an der Rezeption zu deren Öffnungszeiten vor Abreise wieder abgibt.
  11. RÜCKTRITT DURCH DEN CAMPINGPLATZ
    1. Der Campingplatz kann von dem Mietvertrag/Campingvertrag vor Mietbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Urlauber alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatz, den Urlauber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts zu informieren.
    2. Ferner ist der Campingplatz berechtigt, den Camping/Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Urlauber durch sein Verhalten andere oder das Gelände gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Urlauber den gesamten mit dem Campingplatz vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
  12. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Der Campingplatzbetreiber haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Delikthaftung nach §§ 823 ff BGB, wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schaden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff BGB) erfolgt nicht. Jeder Camper übernimmt die Haftung.
  13. PREISE
    Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzes. Der Campingplatz ist berechtigt, die auf der Homepage angegebenen Preise zu ändern, wenn sich die vom Unternehmer kalkulierten Kosten ändern.
  14. REKLAMATIONEN
    Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjekts sind seitens des Urlaubers unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Urlaubers unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
  15. ALLEINREISENDE JUGENDLICHE
    Jugendliche, die das Alter von 18 Jahren nicht erreicht haben, müssen einen Brief Ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen, dass diese mit dem Aufenthalt auf dem Campingplatz einverstanden sind.
    An alle Jugendlichen, die das Alter von 18 Jahren nicht erreicht haben, werden keine alkoholischen Getränke verkauft.
  16. CAMPINGPLATZORDNUNG
    Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Campingplatzordnung. Sie wird durch Aushang auf dem Campingplatz bekanntgegeben.

 

NaturCamping am Ellbogensee Inhaberin:

Frau Coralie von Schmidt auf Altenstadt

Camp am Ellbogensee 1

17255 Wesenberg OT Strasen

www.ellbogensee.de

Konto: DE77 1506 1618 0000 1744 24

Raiba Seenplatte